CBD: Gesetzeslage - VIBIOTA CBD
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Vibiota Blog Beitragsbild zum Thema "CBD Gesetzeslage"

CBD: Gesetzeslage

 

Bei der Anwendung von Cannabidiol (CBD) stellt sich für viele Nutzer die Frage nach der Legalität. Immerhin ist CBD ein Phytocannabinoid der Hanfpflanze, die wir landläufig mit Haschisch (Marihuana) assoziieren. Um die Kernfrage gleich am Anfang zu beantworten: CBD ist dennoch legal.

 

Worauf basiert die Legalität von CBD?

Hanfprodukte wurden schon vor knapp 100 Jahren geächtet und verboten, weil sie unter bestimmten Bedingungen berauschen und süchtig machen. Das hängt mit dem ebenfalls enthaltenen Tetrahydrocannabinol (THC) zusammen, das psychoaktiv wirkt und für das Suchtpotenzial von Hasch verantwortlich ist. Das heute in Europa angebotene CBD darf daher diesen Stoff nur bis zur THC-Obergrenze von unter 0,2 % enthalten. In den USA liegt die THC-Obergrenze bei 0,3 %, andere Länder (zum Beispiel die Schweiz) treffen abweichende, aber ähnliche Regelungen. Cannabidiol verfügt hingegen über keine berauschenden Eigenschaften. Es wird von vielen Menschen im Alltag angewendet, weil es gegen unterschiedlichen Beschwerden hilft und das Wohlbefinden unterstützt. Sein Einsatz erzielt sogar höchst vielfältige Wirkungen. Daher wird es inzwischen für die Einnahme und auch für die äußere Anwendung angeboten. Es ist in Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika enthalten. Angeboten werden Extrakte, Isolate, CBD-Öl, Kaffee mit CBD, diverse Cremes und Seren sowie nikotinfreie E-Liquids mit einem CBD-Anteil. Diese Produkte sind komplett legal, wenn ihr CBD-Anteil für den Vertrieb und die Verwendung in der EU unter 0,2 % liegt.

Entwicklung der Rechtslage zu Hanfprodukten

Cannabis mit einem entsprechend hohen THC-Anteil wurde in Deutschland im Jahr 1929 verboten, andere Staaten verhängten so ein Verbot etwa um dieselbe Zeit. Weltweit regulierte im Jahr 1961 die UN-Single-Convention das Cannabis. Danach war auch den Landwirten untersagt, gezielt Nutzhanf anzubauen. Im Jahr 1997 kam es dann zu zu einer Reform: Es durften wieder Cannabissorten mit einem sehr geringen THC-Anteil unter strenger Überwachung von Aufsichtsbehörden als Nutzhanf angebaut werden. Das heute in Europa angebotene Cannabis verfügt über eine EU-Zertifizierung. Zu dieser gehört ein Sortenkatalog, der alle Nutzhanfsorten listet, deren THC-Anteil bei der Ernte unter 0,2 % liegt. Die in diesem Sortenkatalog aufgeführten Hanfsorten mit EU-Zertifizierung dürfen durch landwirtschaftliche Betriebe erlaubnisfrei angebaut, verarbeitet und vertrieben werden, allerdings sind der Anbau und die Vermarktung anzeigepflichtig. Weitere Akteure wie Privatleute, Kleingärtner, Kaufleute oder wissenschaftliche Institute benötigen für die Aufzucht, Verarbeitung und den Verkauf eine Erlaubnis.

Deutsche Regelungen im Jahr 2021

Aktuell regelt in Deutschland das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) den Umgang mit Cannabis. Erfasst werden Cannabisblüten mit einem höheren THC-Gehalt, die zu rein medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken ebenfalls angebaut werden dürfen (unter strengster Kontrolle), ebenso aber die zertifizierten Nutzhanfblüten mit einem geringen THC-Gehalt. Der Besitz und Handel von Cannabisprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2 zu anderen als rein medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken stehen unter Strafe. Endverbraucher dürfen daher auch nicht im Kleingarten oder auf dem heimischen Balkon Hanf mit höheren THC-Gehalten ziehen. Die Strafverfolgung wird allerdings nicht sehr konsequent durchgeführt. Wie genau eine Staatsanwaltschaft in solchen Fällen vorgeht, hängt auch vom deutschen Bundesland ab. Sehr oft werden die Verfahren eingestellt, vielfach sogar ohne Auflage. Wenn Privatleute CBD-Blüten mit einem geringeren THC-Gehalt selbst anbauen oder auch vertreiben, riskieren sie gegebenenfalls eine behördliche Anzeige, weil sich die Polizei nicht die Mühe macht, den THC einzelner Sorten akribisch zu überprüfen. Es gab in den letzten Jahren auch Fälle, in denen eine Behörde einen CBD-Shop schloss, weil sie dort illegales Cannabis vermutete.

Das bedeutet für Privatanwender: Sie sollten CBD-Produkte nur von zertifizierten, vertrauenswürdigen Shops beziehen und nicht selbst mit Hanfpflanzen experimentieren. Die Aufzucht, der Besitz, Konsum und Vertrieb von berauschendem Hanf bleiben hierzulande strafbar. Das könnte sich ändern, weil inzwischen einige Staaten auch Hanfprodukte mit höheren THC-Gehalten legalisieren, um die Drogenszene auszutrocknen.  (Stand: März 2021)

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